Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Geringfügige technische Änderungen sowie geringfügige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Insoweit sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

2. Geringfügige Änderungen in Form, Farbe und Größe der Abbildungen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen, die zu unseren Angeboten gehören, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Muster, Prospekte, technische Beschriebe, Skizzen bleiben unser Eigentum.

3. Die Bestellung von Ware durch den Kunden kann schriftlich, per Telefax, per Email, mündlich, fernmündlich oder über den Online-Shop unter www.a-ztorantriebe.de erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar. Der jeweilige Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch uns zustande.

III. Preise / Aufrechnung / Zurückbehaltung

1. Es gelten die vereinbarten Preise. Sollten sich wesentliche Kostenbestandteile bis zum Tag der Lieferung ändern, ist eine Preiserhöhung möglich. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.

2. Die Preise verstehen sich ab Lager der Firma A-Z Torantriebe inklusive Verpackungskosten.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind oder von uns anerkannt worden sind.

 IV. Lieferung

1. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahme, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei unseren Lieferanten – unmöglich oder übermäßig erschwert, werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden wir dem Kunden unverzüglich berichten. Diese Ereignisse berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten. Die Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.

2. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Firma A-Z Torantriebe von Seiten ihrer Lieferanten sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns zu liefernden Waren oder Leistungen getroffen haben, unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben und die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

V. Gewährleistung

1. Im Rahmen der Kaufverträge hat der Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Kaufsache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, gilt für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Unternehmers § 377 HGB. Bei unverhältnismäßigen Kosten können wir die vom Kunden gewählte Art der Nachbesserung verweigern, wenn die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

2. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Sache, für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ausgenommen hiervon sind die Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

VI. Haftung

1. Die Firma A-Z Torantriebe haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma A-Z Torantriebe oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfe der Firma A-Z Torantriebe beruhen. Ebenso unbeschränkt ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma A-Z Torantriebe oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Firma A-Z Torantriebe beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht unbeschränkt, ebenso die Haftung bei Arglist der Firma A-Z Torantriebe. In diesen Fällen gilt auch die Verkürzung der Gewährleistungsfrist nicht.

2. Soweit die Firma A-Z Torantriebe nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Firma A-Z Torantriebe nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung der Firma A-Z Torantriebe für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Firma A-Z Torantriebe.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3. Der Unternehmer hat den Verkäufen von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich zu unterrichten. Der Unternehmer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

4. Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder wird über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet, können wir nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma A-Z Torantriebe.

VIII. Widerrufsrecht des Verbrauchers - WIDERRUFSBELEHRUNG

Liegt ein Fernabsatzgeschäft zwischen den Parteien gem. § 312b Abs. 1 und Abs. 2 BGB vor, gilt ergänzend folgendes:

1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflicht gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

A-Z Torantriebe, Inhaber Herr Jan Newiger

Flieth 47

42327 Wuppertal

E-Mail: a-ztorantriebe@arcor.de

Telefax: +49 (0)202 786 71 72

2.Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleitung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

IX. Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen der Firma A-Z Torantriebe und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Der Sitz der Firma A-Z Torantriebe ist für beide Teile Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten, sofern der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, oder sich der Wohnsitz des Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

3. Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und dessen Zustandekommen das am Geschäftssitz der Firma A-Z Torantriebe sachlich zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkt in seinen übrigen Teilen wirksam.

Impressum:

A-Z Torantriebe , gesetzlich vertreten durch den Inhaber

Herrn Jan Newiger

Flieth 47

42327 Wuppertal

E-Mail: a-ztorantriebe@arcor.de

Telefon: +49 (0)202 786 71 71

Telefax: +49 (0)202 786 71 72

Steuernummer: 132/5983/0417

USt-ID: DE 197802982 AGB